FAQ
Allgemeine Fragen:
Wer ist TVOS?
Die Fa. T-VOS OHG ist ein technischer Vor-Ort-Service, welcher als unabhängiger Dienstleister im Bereich der Überprüfung von Sach- und Haftpflichtschäden
deutschlandweit sowie in ganz Europa tätig ist.
Wer kann TVOS beauftragen?
Eine Überprüfung von Schadensfällen kann sowohl durch ein Versicherungsunternehmen wie auch durch eine Privatperson beauftragt werden.
Eine Beauftragung durch die Versicherung kann über unser Onlineformular, per Fax oder per eMail getätigt werden.
Privatpersonen setzen sich bitte vorab mit uns telefonisch oder über das Kontaktformular in Verbindung.
Was benötigen wir im Falle der Beauftragung?
Wir benötigen von Ihnen
- eine ausführliche Schadensschilderung,
- Anschaffungsrechnungen / -belege (sofern noch vorhanden),
- Kostenvoranschläge (wenn bereits vorhanden)und
- Typenbezeichnung bzw. Fotos von dem beschädigten Gerät bzw. den Geräten.
Was kostet die Beauftragung?
Die Abrechnung der Überprüfung erfolgt pauschal anlehnend an die zu prüfende Gerätezahl.
Für Privatpersonen kann eine Prüfkostenauskunft im Vorfeld über das Kontaktformular eingeholt werden.
Als Versicherer stellen wir Ihnen gerne unsere Prüfkostenaufstellung auf Anfrage über das Kontaktformular per eMail bereit.
Fragen von Versicherungsnehmern / Anspruchstellern:
Meine Versicherung hat die Fa. T-VOS OHG mit einer Überprüfung des Schadenfalles beauftragt,
welche Kosten entstehen mir dadurch von der Fa. T-VOS OHG?
Die Überprüfung des Schadenfalles ist seitens der Fa. T-VOS OHG für den Versicherungsnehmer/Anspruchsteller kostenfrei.
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragenden Versicherer.
Meine Versicherung teilte mir mit, dass mein(e) Gerät(e) überprüft werden muss/müssen, ich kann mir jedoch nicht frei nehmen.
Was habe ich für Möglichkeiten?
1) Sie können Nachbarn, Freunde oder Verwandte bitten, während der Prüfung dabei zu sein.
!!!WICHTIG!!!: In diesem Falle muss die während der Prüfung anwesende Person mindestens 18 Jahre alt sein.
Unsere Techniker betreten kein Haus oder Wohnung, in dem eine minderjährige Person ohne Erwachsenen alleine ist.
2) Nach Rücksprache mit der Versicherung und deren Freigabe, kann das beschädigte Gut kostenfrei (Versandschein wird durch uns an sie übersandt)
zu uns zur Laborprüfung eingereicht werden.
Sperrgüter (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke) sind hier jedoch aus Kostengründen nur bedingt und als Ausnahme möglich.
Es erfolgte eine Überprüfung bei mir durch einen Sachverständigen der Fa. T-VOS, wie geht es nun weiter?
Nach erfolgter Prüfung werden folgende Vorgänge noch durchlaufen:
1. Prüfberichtserstellung
2. Reparatur- und Neugerätekosten- Ermittlung
3. Übermittlung des bzw. der Prüfbericht(e) an den Sachbearbeiter der Versicherung innerhalb der nächsten 3 Werktage
4. Nach Übermittlung an den Sachbearbeiter wird dieser sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Darf ich meine Geräte nach erfolgter Prüfung entsorgen bzw. reparieren lassen?
Die Fa. T-VOS OHG führt lediglich die Überprüfung der beschädigten Geräte durch.
Eine Reparatur- bzw. Entsorgungsfreigabe darf weder durch den Prüfer vor Ort noch durch die Mitarbeiter unserer Disposition erteilt werden,
dies obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die Fa. T-VOS OHG übernimmt keine Haftung für eine durch Sie nach erfolgter Prüfung eigenmächtig getätigte Reparatur oder Entsorgung der Geräte.
Welche Ausbildung besitzen Ihrer Sachverständigen?
Alle unsere Sachverständigen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im Elektronik- bzw. im Elektrotechnik-Bereich.
Weiterhin werden unsere Sachverständige durch fortlaufende und regelmäßige Schulungen stets auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Fragen im Vorfeld beantworten konnten. Sollten Sie jedoch Fragen an uns haben, die noch nicht in FAQs abgehandelt wurden,
können Sie sich gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und wir bemühen uns, Ihre Fragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass unsererseits jedoch keine Auskünfte über bei uns abgeschlossene Schadensfälle (z.B. bezüglich der Regulierungshöhe, einer Ablehnung, etc.)
ohne eine Freigabe der Versicherung erfolgen dürfen. Hierzu möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.